Neue Energiesparverordnung: Energieausweis für Gebäude

Samstag 18. August 2007

Am 1.10. wird die neue Energiesparverordnung in Kraft treten, die für die Eigentümer jedes neu errichteten Gebäudes und für dessen Verkauf und Vermietung das Vorweisen eines Energieausweises vorsieht. Für bereits bestehende Gebäude wird der Energieausweis schrittweise eingeführt: Während die Eigentümer der vor 1965 erbauten Gebäude den Ausweis ab dem Sommer 2008 vorweisen müssen, gilt dies für neuere Gebäude erst ab Januar 2009. Unterschieden wird in diesem Zusammenhang zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis.

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